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Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht
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Das Arbeitsrecht ist ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen
Tätigkeit. Ich berate und vertrete Mandanten in allen Bereichen des
Arbeitsrechts. Hierzu zählen neben dem Kollektiv- und
Individualarbeitsrecht unter anderem das Recht des öffentlichen
Dienstes. Hierzu gehören auch Fragen angrenzender Rechtsgebiete,
etwa des Gesellschafts- und Steuerrechts.
Meine Tätigkeit umfaßt unter anderem:
- Vorbereitung und Begleitung betrieblicher Personalarbeit,
z.B.: Entwurf von Arbeitsverträgen, Kündigungen,
Änderungskündigungen, Aufhebungsverträgen
- Abwehr von Mobbing am Arbeitsplatz
- Arbeitsgerichtliche Vertretung, insbesondere im
Kündigungsschutz
- Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung des
Arbeitsverhältnisses, z.B. Aushandeln von
Abfindungsvereinbarungen oder Altersteilzeitmodellen
- Beratung und Vertretung in allen
betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen
Fragen
- Verhandlung und Durchführung von Sozialplänen und
Interessenausgleich
- Einleitung und Durchführung von Einigungsstellen
- An- und Verkauf von Unternehmen, bzw. Betrieben und
Betriebsteilen, Umwandlungen, Outsourcing
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