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Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit. Ich berate und vertrete Mandanten in allen Bereichen des Arbeitsrechts. Hierzu zählen neben dem Kollektiv- und Individualarbeitsrecht unter anderem das Recht des öffentlichen Dienstes. Hierzu gehören auch Fragen angrenzender Rechtsgebiete, etwa des Gesellschafts- und Steuerrechts.

Meine Tätigkeit umfaßt unter anderem:

- Vorbereitung und Begleitung betrieblicher Personalarbeit,
  z.B.: Entwurf von Arbeitsverträgen, Kündigungen,
  Änderungskündigungen, Aufhebungsverträgen

- Abwehr von Mobbing am Arbeitsplatz

- Arbeitsgerichtliche Vertretung, insbesondere im
  Kündigungsschutz

- Beratung im Zusammenhang mit der Beendigung des
  Arbeitsverhältnisses, z.B. Aushandeln von
  Abfindungsvereinbarungen oder Altersteilzeitmodellen

- Beratung und Vertretung in allen
  betriebsverfassungsrechtlichen und tarifrechtlichen
  Fragen

- Verhandlung und Durchführung von Sozialplänen und
  Interessenausgleich

- Einleitung und Durchführung von Einigungsstellen

- An- und Verkauf von Unternehmen, bzw. Betrieben und
  Betriebsteilen, Umwandlungen, Outsourcing