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Interessenschwerpunkt Erbrecht

Jeder, sei es eine natürliche oder eine juristische Person, wird früher oder später mit Fragen und Problemen des Erbfalls, das heißt der Erbfolge, der Erbabwicklung und des Erbschaftssteuerrechts, konfrontiert. Im Erbfall selbst sind diese Fragen meist mit persönlichem Leid der Angehörigen verbunden. Deren Handeln und Argumentation ist dann von starken Emotionen beeinflusst. Auf Seiten des Erblassers gilt es daher, frühzeitig eine Regelung zu treffen, die seinen persönlichen Wünschen gerecht wird, verbindlich gilt, sowie steuerrechtliche Gesichtspunkte nicht unberücksichtigt lässt. Auf Seiten des Erben gilt es, dessen Interessen unter Vermeidung weiterer persönlicher Belastung sachlich zu vertreten. 

Meine Tätigkeit umfaßt unter anderem:

- Beratung über Vermögensnachfolge (Vorweggenommene Erbfolge,
  Erbauseinandersetzung und Unternehmertestament - optimierte
  Gestaltung nach Zivil- und Steuerrecht)

- Gestaltung von Testamenten / Erbverträgen und anderen 
  erbrechtlichen Verfügungen im Hinblick auf ein optimales
  steuerrechtliches Ergebnis

- Beratung und Vertretung nach Erbfall, insbesondere
  außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung von Erb-,
  Erbersatz-, Pflichtteils-, Pflichtteilsergänzungsansprüchen und
  Vermächtnissen, Erfüllung von Auflagen und Teilungsanordnungen

- Beratung über Beschränkung der Erbenhaftung, Nachlaßinsolvenz
  und Nachlaßverwaltung

- Erstellung von Inventar- und Nachlaßverzeichnissen

- Beratung hinsichtlich und Übernahme von
  Testamentsvollstreckungen

- Beratung im Erbschaftssteuerrecht, Erstellung von
  Erbschaftssteuererklärungen

- Beratung und Erstellung von Patientenverfügungen und
  Vorsorgevollmachten