Interessenschwerpunkt Erbrecht
Jeder, sei es eine natürliche oder eine juristische
Person, wird früher oder später mit Fragen und Problemen des
Erbfalls, das heißt der Erbfolge, der Erbabwicklung und des
Erbschaftssteuerrechts, konfrontiert. Im Erbfall selbst sind
diese Fragen meist mit persönlichem Leid der Angehörigen
verbunden. Deren Handeln und Argumentation ist dann von
starken Emotionen beeinflusst. Auf Seiten des Erblassers gilt
es daher, frühzeitig eine Regelung zu treffen, die seinen
persönlichen Wünschen gerecht wird, verbindlich gilt, sowie
steuerrechtliche Gesichtspunkte nicht unberücksichtigt
lässt. Auf Seiten des Erben gilt es, dessen Interessen unter
Vermeidung weiterer persönlicher Belastung sachlich zu
vertreten.
Meine Tätigkeit umfaßt unter anderem:
- Beratung über Vermögensnachfolge (Vorweggenommene
Erbfolge,
Erbauseinandersetzung und Unternehmertestament -
optimierte
Gestaltung nach Zivil- und Steuerrecht)
- Gestaltung von Testamenten / Erbverträgen und
anderen
erbrechtlichen Verfügungen im Hinblick auf ein
optimales
steuerrechtliches Ergebnis
- Beratung und Vertretung nach Erbfall, insbesondere
außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung
von Erb-,
Erbersatz-, Pflichtteils-,
Pflichtteilsergänzungsansprüchen und
Vermächtnissen, Erfüllung von Auflagen und
Teilungsanordnungen
- Beratung über Beschränkung der Erbenhaftung, Nachlaßinsolvenz
und Nachlaßverwaltung
- Erstellung von Inventar- und Nachlaßverzeichnissen
- Beratung hinsichtlich und Übernahme von
Testamentsvollstreckungen
- Beratung im Erbschaftssteuerrecht, Erstellung von
Erbschaftssteuererklärungen
- Beratung und Erstellung von Patientenverfügungen und
Vorsorgevollmachten
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